Letzte Änderung: 19.02.2021
Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein
Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein
Adresse und Kontakt
Hausanschrift u. Postanschrift
Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein
Wredestraße 6
67059 Ludwigshafen
Telefon: 0621 59605-0
Telefax: 0621 59605-30
E-Mail in Verwaltungsangelegenheiten:
Poststelle.Ludwigshafen(at)arbg.jm.rlp.de
Die Übersendung elektronischer Dokumente auf dem Weg des herkömmlichen E-Mail-Verkehrs ist in Rechtssachen nicht gestattet.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Nachfolgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen, um mit uns in Kontakt zu treten. Ausführlichere Erläuterungen finden Sie jeweils in den Bereichen "Wir über uns", "Service und Informationen" sowie "Themen".
Die Arbeitsgerichtsbarkeit Rheinland-Pfalz hat Maßnahmen ergriffen, um auch unter den Bedingungen der gegenwärtigen Krisensituation einen möglichst sicheren Dienstbetrieb zu gewährleisten Das Hygienekonzept zielt insbesondere darauf ab, die allgemein geltenden Maßgaben der Hygiene für den Gerichtsbetrieb umzusetzen.
Beachten Sie unbedingt die nachfolgenden Hinweise und tragen auch Sie dazu bei, das Ansteckungsrisiko in den Gerichten zu minimieren:
- Sollte bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten zehn Tagen Kontakt hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden sein oder Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) an Symptomen einer Coronainfektion leiden (z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder Erkältungssymptomatik) dürfen Sie das Gericht nicht betreten! Als Kontakt im vorgenannten Sinn gilt nicht der Hinweis der Corona-App über Begegnungen mit niedrigem Risiko (Hinweis in grüner Farbe).
- Das gleiche gilt, wenn Sie verpflichtet sind, sich nach einer Einreise aus als Risikogebiet eingestuften Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Quarantäne zu begeben. Eine aktuelle Liste dieser Staaten und Regionen ist beim Robert-Koch-Institut unter der Internetseite: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete abrufbar.
- Bitte betreten Sie das Gericht nur in zwingend notwendigen Fällen, zum Beispiel bei einer Ladung zu einem Termin. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den schriftlichen bzw. in dringenden Fällen den telefonischen Kommunikationsweg.
- Während des gesamten Aufenthaltes im Gericht ist eine medizinisce Gesichtsmaske (OP-Maske), eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen.
- Ist Ihre Anwesenheit erforderlich, erscheinen Sie nicht zu frühzeitig.
- Nutzen Sie die nach Betreten des Gerichts zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Handhygiene.
- Halten Sie einen ausreichenden Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen.
- Bitte haben Sie Verständnis, wenn Sie gebeten werden, den Aufruf der Sache außerhalb des Sitzungssaals abzuwarten. Falls Wartezeiten auftreten, warten Sie deshalb ggf. bitte nicht im Sitzungssaal. Es stehen anderweitige Wartemöglichkeiten zur Verfügung.
- Bitte verlassen Sie das Gericht zügig.
- Sofern bei Ihnen ein Infektionsverdacht besteht, informieren Sie hierüber bitte umgehend und möglichst frühzeitig das Gericht.
Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle.
Wir bitten die Anwaltschaft, von der Möglichkeit der Übermittlung per beA extensiv und nach Möglichkeit ohne Übersendung von Originalen in Papier oder gar noch zusätzlich oder vorab per Fax Gebrauch zu machen.
Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung wird die Situation kontinuierlich neu bewertet. Aktuelle Informationen werden jeweils über diese Homepage kommuniziert.
Behördenleiter
Direktor des Arbeitsgerichts Michael Fleck
Telefon: 0621 59605-21
Ständiger Vertreter des Behördenleiters
Richter am Arbeitsgericht Kai-Uwe Paulsen
Telefon: 06341 26-346
Pressesprecher
Direktor des Arbeitsgerichts Michael Fleck
Telefon: 0621 59605-21
Geschäftsleiter
Justizamtsrat Peter Pierrot
Telefon: 0621 59605-12
Geschäftsstelle der 1. Kammer
Telefon: 0621 59605-21
Geschäftsstelle der 2. Kammer
Telefon: 0621 59605-20
Geschäftsstelle der 3. Kammer
Telefon: 0621 59605-21
Geschäftsstelle der 4. Kammer
Telefon: 0621 59605-18
Geschäftsstelle der 7. Kammer
Telefon: 0621 59605-14
Geschäftsstelle der 8. Kammer
Telefon: 0621 59605-17
Aufgrund der aktuellen Lage ist eine persönliche Vorsprache bei der Rechtsantragstelle derzeit ohne telefonische Absprache nicht möglich. Das Gericht ist unter der Telefonnummer 0621 59605-0 erreichbar. Weitere ausführliche Informationen finden Sie weiter oben in der Rubrik "Coronavirus - Aktuelle Hinweise". Wir bitten um Ihr Verständnis. Eine Auswahl verschiedener Klagevordrucke zum Download finden Sie unter der Rubrik " Service & Informationen".
Die in der Rechtsantragstelle tätigen Rechtspfleger helfen Ihnen kostenlos bei der Formulierung einer Klage, dem Ausfüllen eines Mahnbescheides oder der Abfassung eines Antrages.
Die Rechtsantragsstelle verfügt jedoch nicht über Dolmetscher. Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, sollte möglichst eine sprachkundige Person zur Unterstützung mitbringen.
Bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- einen Personalausweis, Reisepass oder andere Identifikationsdokumente
- Postanschriften aller am Verfahren Beteiligten
- Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag, Gehalts- bzw. Lohnabrechnungen, bisheriger Schriftwechsel
- Überstundenauflistungen, Bescheinigungen oder Bescheide anderer Behörden und Einrichtungen, soweit sie Auswirkungen auf das Verfahren haben könnten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung erteilt. Rechtsberatung erhalten Sie bei den Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden sowie Rechtsanwälten.
Öffnungszeiten ab 23.04.2019
Montag bis Freitag
09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Ansprechpartner
Justizoberinspektorin Evelyn Brodt
Telefon: 0621 59605-0
Justizinspektorin Hannah Kaiser
Telefon: 0621 59605-0
Justizamtsrat Peter Pierrot
Telefon: 0621 59605-0
Zugang zum Gebäude
Das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein befindet sich im Gebäude der Wredestraße 6. Auf der Hofseite des Dienstgebäudes steht Behinderten eine Parkmöglichkeit zur Verfügung. Dort befindet sich auch der barrierefreie Zugang zum Gebäude und zu den Sitzungssälen.
Sicherheitskontrollen im Gebäude
Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Nachtbriefkasten
Der Nachtbriefkasten befindet sich direkt am Eingang des Gebäudes des Arbeitsgerichts. Ein Einwurf bis 24:00 Uhr ist fristwahrend.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung über Datenverarbeitung.
Verantwortliche im Sinne der DSGVO
- Direktor des Arbeitsgerichts Michael Fleck
Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wredestraße 6, 67059 Ludwigshafen
Telefon 0621 59605-0
Telefax0621 59605-30
E-Mail: Poststelle.Ludwigshafen(at)arbg.jm.rlp.de
- Ständiger Vertreter: Richter am Arbeitsgericht Kai-Uwe Paulsen
Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz -
Reiterstraße 16, 76829 Landau
Telefon 06341 26-344
Telefax 06341 26-345
E-Mail: Poststelle.Landau(at)arbg.jm.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
- Justizoberinspektorin Andrea Gottschalk
Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wredestraße 6, 67059 Ludwigshafen
Telefon 0621 59605-0
Telefax 0621 59605-30
E-Mail: Poststelle.Ludwigshafen(at)arbg.jm.rlp.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz sowie die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten:
- Stammdaten,
- Kommunikationsdaten,
- Vertragsdaten,
- Forderungsdaten und,
- Zahlungsinformationen
Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt.
Empfänger
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
- Beteiligten des jeweiligen Verfahrens,
- Gerichten,
- Gerichtsvollziehern,
- Rechtsanwälten und Bevollmächtigten nach den Prozessordnungen sowie
- unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Absatz 2 ZPO) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung bzw. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz zu:
- die Rechte auf Information;
- das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verlangen;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO und § 20 Abs. 1 LDSG.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).
Nach dem im 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Auskünfte zu einzelnen Rechtstreitigkeiten sind von dem Informationsanspruch nicht umfasst.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.